Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der 10hoch4 Energiesysteme GmbH FN337522g, in 2700 Wiener Neustadt, Gauermanngasse 20F
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
- Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
- Verbraucher sind Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und somit natürliche oder juristische Personen, die keine Unternehmer sind. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, für die der gegenständliche Vertrag zum Betrieb ihres Unternehmens gehört. Unternehmen sind jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mögen sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein. Kunden sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Wenn in Folge auf „Unternehmer“ Bezug genommen wird, gilt diese Bestimmung nur für Unternehmer; wenn in Folge „Verbraucher“ genannt sind, gilt diese Bestimmung nur für Verbraucher, aber nicht für Unternehmer; wenn in Folge kein Bezug auf Unternehmer oder Verbraucher erfolgt oder wenn nur der „Kunde“ genannt ist, gilt die Bestimmung für Unternehmer und Verbraucher.
- Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle weiteren Aufträge und Auftragserweiterungen, selbst wenn im Einzelfall darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
- Der Kunde erhält von uns ein Angebot entsprechend der vom Kunden an uns übermittelten Anfrage. Kostenvoranschläge und Angebote sind nur dann verbindlich, wenn diese in Schriftform an den Kunden übermittelt werden. Mündliche Kostenvoranschläge oder Angebote, die von uns im Rahmen von Beratungsgesprächen erstellt werden, sind unverbindlich. Technische sowie sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten, insb. können Module, Wechselrichter und das Montagegestell gegen bessere oder gleichwertige Fabrikate ausgetauscht werden Alle Informationen und Angaben über Kalkulationen (wie z. B. Wirtschaftlichkeits- oder Amortisationsberechnungen), Gewichte, Abmessungen, Abbildungen, Beschreibungen, Montageskizzen und Zeichnungen in Preislisten und anderen Druckwerken sind unverbindlich. Durch die Annahme des Angebotes seitens des Kunden in Form einer Bestellung innerhalb der im Angebot enthaltenen Frist kommt das Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Kunden zustande. Eine gesonderte Übermittlung einer Bestätigung des Erhalts der Bestellung an den Kunden erfolgt nicht. Ist der Werkvertrag solcher Art zustande gekommen, beginnen wir mit den Behördenwegen. Für die rechtswirksame Erteilung der behördlichen Bewilligungen, die für die Anlage erforderlich sind, können wir aber keine Gewährleistung, Haftung oder gar Garantie übernehmen, weil die Erteilung von behördlichen Bewilligungen letztendlich in der Sphäre der zuständigen Behörden liegt.
- Der Vertragsabschluss mit Unternehmern erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, nicht oder nur teilweise zu leisten.
Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Leistung wird der Unternehmer unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
§ 3 Vergütung
- Die angebotenen Preise sind Tagespreise und gelten bis auf Widerruf. Preisangaben sind freibleibend. Sofern keine schlüsselfertige Anlage angeboten wird, werden jene Leistungen, welche nicht explizit im Angebot angeführt sind, gesondert verrechnet. Wenn kein Pauschalpreis vereinbart ist, kann es dann, wenn auch Montagetätigkeiten durch uns vorzunehmen sind, zu einer Erhöhung der Kosten kommen. Wir haben erst ab einer unvermeidbaren Kostenerhöhung von mehr als 15 % diese Kostenerhöhung bei Leistungserbringung anzuzeigen, sofern die Kostenerhöhung nicht in der Sphäre des Kunden liegt. Im Preis ist bei Verbrauchern die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.
- Ist der Verbraucherpreisindex 2015 oder der Baukostenindex-Gesamtbau-Sonstiges oder der Aluminiumpreis vom Monat der Angebotslegung bis zum Monat der Schlussrechnung über 1,5% gestiegen, so ist die Inflation aller Preise, insb. von Anzahlungsrechnungen, Fest- und Pauschalpreisen, vom Kundenabzugelten. Die Abgeltung hat in Form einer Wertsicherung zu erfolgen. Als Basis für die Wertsicherung gilt die Indexziffer, die für den Monat verlautbart wurde, in dem das Angebot gelegt wurde. Die Wertsicherung ist dann im Verhältnis zur Indexziffer zu berechnen, die für den Monat der Schlussrechnung verlautbart wurde. Zur Berechnung ist derjenige der drei oben genannten Indizes heranzuziehen, der die größte Steigerung aufweist. Die Wertsicherung kommt nur dann zum Tragen, wenn ein Index um mehr als 1,5 % gestiegen ist. Bei einer Steigerung von über 1,5 % ist die Änderung aber voll zu berücksichtigen. Die Wertsicherung ist vom Kunden innerhalb von 2 Wochen nach unserer Rechnungslegung auf das Konto zu überweisen, das mit der Rechnungslegung bekannt gegeben wird.
- Bei Vertragsabschluss legen wir eine Teilrechnung in der Höhe von 80% des Angebotspreises.
- Nach Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls legen wir eine Schlussrechnung.
- Führen nachträgliche Änderungen, die vom Kunden veranlasst sind, zu einem Mehraufwand, so ist dieser gesondert zu vergüten. Sind keine Preise vereinbart, gilt ein Standardstundensatz von 95€ netto.
- Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart, binnen 14 Tagen ab Rechnungszugang ohne jeden Abzug zahlbar. Nach Ablauf der Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Dies gilt auch für Teilrechnungen. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 4 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 9,2 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Kunde verpflichtet sich, die mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten, die gemäß § 1333 Abs 2 ABGB in einem angemessenen Verhältnis zur Forderung stehen, zu tragen.
- Sind Bankgarantien vereinbart, sind diese für Nettobeträge zu stellen. Sind Anzahlungsgarantien vereinbart, laufen diese bis zum geplanten Ende der Dachmontage. Sind Haftrücklassgarantien vereinbart laufen diese bis 2 Jahre nach Datum der Schlussrechnung.
- Der Unternehmer hat nur dann ein Recht zur Aufrechnung, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns schriftlich anerkannt wurden.
- Der Verbraucher hat gemäß § 6 Abs 1 Ziffer 8 KSchG für den Fall unserer Zahlungsunfähigkeit ein Recht zur Aufrechnung , ebenso für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers stehen, gerichtlich festgestellt oder durch uns schriftlich anerkannt wurden.
- Der Unternehmer ist nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen berechtigt.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
- Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
- Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich von allen Zugriffen Dritter auf die Ware zu unterrichten, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sowie von etwaigen Beschädigungen oder der Vernichtung der Ware. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Anschriftenwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
- Der Kunde hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen.
- Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen. Daneben sind wir berechtigt, bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. (2) vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen, wenn uns ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist.
- Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen und verpflichtet sich einen entsprechenden Vermerk in seinen Büchern oder auf seinen Fakturen anzubringen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Die Gebühren aus oder im Zusammenhang mit der Abtretung trägt der Unternehmer.
§ 5 Gefahrenübergang, Leistungserbringung
- Beim Verbraucher geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe über; werden jedoch beim Unternehmer Leistungen oder Materialien, die auf die Baustelle schon angeliefert wurden, vor Übergabe durch ein unabwendbares Ereignis beschädigt oder zerstört und haben wir alle zur Abwehr der Folgen solcher Ereignisse notwendigen und zumutbaren Maßnahmen getroffen, trägt der Unternehmer die Gefahr. Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.
- Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist.
- Wir liefern dem Kunden laut Auftragsschreiben entweder eine schlüsselfertige Solarstrom-Anlage oder Anlagenkomponenten. Sind die angebotenen und vertraglich vereinbarten Komponenten nicht verfügbar oder haben sich die Preise und Lieferbedingungen für die angebotenen und vereinbarten Komponenten erheblich verändert, haben wir das Recht, andere Komponenten zu liefern und zu verwenden, die aber eine möglichst gleichwertige Qualität haben müssen.
- Der Kunde stellt die notwendigen Voraussetzungen mit dem Netzbetreiber, wie Beantragung des Zählpunktes, her. Auf Grund der gesetzlichen Vorgaben können wir diesbezüglich nur beratend tätig werden. Weiters stehen wir dem Kunden bei Behördenwegen, wie z.B. Genehmigung durch die Gemeinde oder bei Erstellung und/oder Einbringung von Förderansuchen, beratend zur Verfügung.
- Wir schlagen dem Kunden nach Rücksprache 3 Montagetermine vor. Für den Fall, dass der Kunde keinen dieser vorgeschlagenen Termine wahrnehmen kann, wird der Montagetermin von uns festgelegt.
- Der Kunde wird zum Montagebeginn alle Zugangsmöglichkeiten, die zur Errichtung der Anlage notwendig sind, eine geeignete Lagermöglichkeit sowie Strom, Toilettenanlagen samt Waschmöglichkeit und Wasser bereitstellen. Ist dies nicht der Fall, können wir die entstehenden Kosten, insb. Arbeits- und Wartezeiten, an den Kunden verrechnen.
- Sind die Arbeiten abgeschlossen, übergeben wir dem Kunden ein Abnahmeprotokoll. Sind wesentliche Mängel vorhanden, so sind diese gemeinsam festzuhalten. Das Protokoll ist von beiden Seiten zu unterzeichnen.
- Wesentliche Mängel sind durch uns binnen 2 Monaten zu beheben.
- Wir beraten den Kunden unverbindlich bzgl. Förderungen, Elektromobilität, Stromlieferung und Strombezug. Hierbei wird das – nach unserem Wissensstand – bestmögliche Paket für den Kunden empfohlen. Wir geben für unsere Empfehlungen keine Garantien ab, insbesondere ob die von uns namhaft gemachten Vertragspartner die empfohlenen Verträge in weiterer Folge abschließen. Die Überprüfung der Förderungswürdigkeit des Kunden obliegt der Förderstelle. Bei den anderen Vertragspartnern gibt es limitierte Kontingente, weshalb es zu kurzfristigen Änderungen kommen kann, welche außerhalb unseres Einflussbereiches liegen. Vertragliche Schadenersatz- oder Gewährleistungsansprüche sind vom Kunden direkt gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner, insb. der Förderstelle, geltend zu machen.
- Wir übernehmen keine Garantien für die Auszahlung von Förderungen.
- Unter Förderzusage ist zu verstehen, wenn die Förderstelle klarlegt, dass ein Budget für das Vorhaben zur Verfügung steht, dies ist z. B. bei der ÖMAG die Aufforderung, die vertragsrelevanten Daten einzureichen, bei KLI.EN die Registrierung und bei Wienförderung der Fördervertrag.
- Der Kunde stimmt zu, dass wir Sublieferanten mit der Durchführung von Tätigkeiten betrauen können.
§ 6 Rücktrittsrecht
I Allgemein
Wir haben das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Preis für wesentliche Komponenten um mehr als 3 % im Sinne der Wertsicherung (§ 3 (2)) gestiegen ist oder die angebotenen oder vertraglich vereinbarten Komponenten nicht mehr oder nur mit Zeitverzögerung verfügbar sind, der Kunde trotz Setzen einer schriftlichen Nachfrist die Zahlung verweigert, den Zugang zum Bauplatz nicht ermöglicht oder anders die Leistungserfüllung behindert. Zahlungen bzw. Rückvergütungen einer Anzahlung sind binnen 14 Tagen durchzuführen.
II. Fernabsatz
- Der Verbraucher kann von einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Frist zum Rücktritt beginnt
a) bei Dienstleistungsverträgen, wie dem Bau einer gesamten Photovoltaikanlage, mit dem Tag des Vertragsabschlusses,
b) bei Kaufverträgen und sonstigen auf den entgeltlichen Erwerb einer Ware gerichteten Verträgen
-
- mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der Ware erlangt,
- wenn der Verbraucher mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat, die getrennt geliefert werden, mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der zuletzt gelieferten
Ware erlangt,
c) bei Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der letzten Teilsendung erlangt,
d) bei Verträgen über die regelmäßige Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der zuerst gelieferten Ware erlangt
Das Rücktrittsrecht besteht nicht bei Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind.
- Der Verbraucher ist bei Ausübung des Rücktrittsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Rücktrittsrechts der Verbraucher.
- Hinsichtlich der Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts wird auf ANHANG I und ANHANG II zu diesen AGB ausdrücklich verwiesen.
III. Konsumentenschutzgesetz (KSchG)
Bei Verbrauchergeschäften, bei denen es sich weder um einen Fernabsatzvertrag- noch um einen außerhalb von Geschäftsräumlichkeiten geschlossenen Vertrag handelt, gelten die Rücktrittsbestimmungen des KSchG, insbesondere des § 3 KSchG.
- Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen 14 Tagen erklärt werden. Der Lauf dieser Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift des Unternehmers, die zur Identifizierung des Vertrags notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht, die Rücktrittsfrist und die Vorgangsweise für die Ausübung des Rücktrittsrechts enthält, an den Verbraucher, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrags, bei Kaufverträgen über Waren mit dem Tag, an dem der Verbraucher den Besitz an der Ware erlangt. Ist die Ausfolgung einer solchen Urkunde unterblieben, so steht dem Verbraucher das Rücktrittsrecht für eine Frist von zwölf Monaten und 14 Tagen ab Vertragsabschluss beziehungsweise Warenlieferung zu; wenn der Unternehmer die Urkundenausfolgung innerhalb von zwölf Monaten ab dem Fristbeginn nachholt, so endet die verlängerte Rücktrittsfrist 14 Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher die Urkunde erhält. Bei Versicherungsverträgen endet die Rücktrittsfrist spätestens einen Monat nach Zustandekommen des Vertrags.
- Das Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn der Unternehmer oder ein mit ihm zusammenwirkender Dritter den Verbraucher im Rahmen einer Werbefahrt, einer Ausflugsfahrt oder einer ähnlichen Veranstaltung oder durch persönliches, individuelles Ansprechen auf der Straße in die vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke benützten Räume gebracht hat.
- Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu,
a) wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer oder dessen Beauftragten zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat,
b) wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten oder ihren Beauftragten vorangegangen sind oder
c) bei Verträgen, bei denen die beiderseitigen Leistungen sofort zu erbringen sind, wenn sie üblicherweise von Unternehmern außerhalb ihrer Geschäftsräume geschlossen werden und das vereinbarte Entgelt 25 Euro, oder wenn das Unternehmen nach seiner Natur nicht in ständigen Geschäftsräumen betrieben wird und das Entgelt 50 Euro nicht übersteigt.
d) bei Verträgen, die dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz unterliegen, oder
e) bei Vertragserklärungen, die der Verbraucher in körperlicher Abwesenheit des Unternehmers abgegeben hat, es sei denn, dass er dazu vom Unternehmer gedrängt worden ist.
- Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.
- Der Verbraucher kann ferner von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten, wenn der Unternehmer gegen die gewerberechtlichen Regelungen über das Sammeln und die Entgegennahme von Bestellungen auf Dienstleistungen (§ 54 GewO 1994), über das Aufsuchen von Privatpersonen und Werbeveranstaltungen (§ 57 GewO 1994) oder über die Entgegennahme von Bestellungen auf Waren von Privatpersonen (§ 59 GewO 1994) verstoßen hat. Die Bestimmungen des § 3 Abs. 1, Abs. 3 Z 4 und 5 und Abs. 4 KSchG sind auch auf dieses Rücktrittsrecht anzuwenden. Dieses steht dem Verbraucher auch in den Fällen des § 3 Abs. 3 Z 1 bis 3 KSchG zu.
- Wir behalten uns vor, die Ware erst nach Ablauf der Rücktrittsfrist zu liefern.
- Der Verbraucher ist, sofern er bereits im Besitz der Ware ist, bei Ausübung des Rücktrittsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Rücktrittsrechts der Verbraucher.
§ 7 Gewährleistung
- Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Bei Unternehmern leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Verbesserung oder Austausch.
- Ist eine Verbesserung oder ein Austausch der Ware nicht möglich oder untunlich, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Preisminderung oder, sofern es sich nicht nur um einen bloß geringfügigen Mangel handelt, Wandlung des Vertrags verlangen.
- Unternehmer müssen die gelieferte Ware und/oder das übergebene Werk innerhalb einer angemessenen Frist auf Mängel untersuchen und uns diese innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware bzw. Übergabe schriftlich anzeigen. Für Unternehmer gelten die Bestimmungen der §§ 377f UGB wobei seitens des Unternehmers insbesondere auch die Rechtsfolgen bei Unterlassung der Mängelrüge gemäß § 377 UGB zu beachten sind. Verdeckte Mängel sind uns innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. - Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Übergabe der Ware.
- Wir geben gegenüber unseren Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab. Herstellergarantien bleiben davon unberührt. Alle, insb. in Angeboten, genannten Garantien sind als Herstellergarantien zu sehen, die im Streitfall vom Kunden direkt mit dem Hersteller abzuwickeln sind. Hierfür treten wir unsere Garantieansprüche an den Kunden ab. Herstellergarantien werden von uns also nur „durchgereicht“.
- Keine der Parteien ist der anderen Partei verantwortlich, wenn Umstände vorliegen, die außerhalb der vernünftigerweise zu erwartenden und zumutbaren Kontrolle der Partei liegen, insbesondere bei höherer Gewalt.
- Für Mängel oder Schäden, die ohne unser Verschulden, insbesondere durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, übermäßige Beanspruchung, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, chemische, aggressive, elektrochemische oder elektrische Einflüsse entstanden sind, übernehmen wir keine Gewähr.
§ 8 Haftungsbeschränkungen und -freistellung
- Außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes beschränkt sich unsere Haftung auf Vorsatz und krass grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, gegenüber Unternehmern auch für grobe Fahrlässigkeit, den Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen, die von Dritten gegenüber dem Kunden geltend gemacht werden, ist ausgeschlossen.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei uns zurechenbaren Personenschäden.
Gegenüber Verbrauchern gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen weiters nicht bei Schäden an uns zur Bearbeitung übergebenen Sachen.
§ 9 Schlussbestimmungen
- Es gilt das österreichische Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
- Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird das für unseren Sitz örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.
- Wenn der Kunde ein Verbraucher ist, gilt dieser Gerichtsstand nur dann als vereinbart, wenn der Kunde in diesem Gerichtssprengel seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat oder wenn der Kunde im Ausland wohnt.
- Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
- Als Adressen gelten die jeweils zuletzt bekannt gegebenen Adressen der Vertragspartner.
- Die Kosten einer allfälligen rechtlichen Beratung trägt jeder Vertragspartner selbst.
- Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform
ANHANG I
Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts gemäß §6 (3) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Widerrufsbelehrung, Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag
a) des Vertragsabschlusses (im Falle eines Dienstleistungsvertrags – was bei Photovoltaik Komplettanlagen der Fall ist);
b) an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat (im Falle eines Kaufvertrags);
c) an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat (im Falle eines Vertrags über mehrere Waren, die der Verbraucher im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die getrennt geliefert werden);
d) an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat (im Falle eines Vertrags über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken);
e) an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat (im Falle eines Vertrags zur regelmäßigen Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg).
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, an folgende Adresse informieren office@10hoch4.at
Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten variieren je nach Anlagengröße und werden etwa zwischen EUR 50 und 15.000 geschätzt.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
ANHANG II
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück)
An die
10hoch4 Photovoltaik GmbH bzw
10hoch4 Energiesysteme GmbH (*)office@10hoch4.at
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*)den von mir/uns (*)abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am _____________________________ /erhalten am _____________________________
Name des/der Verbraucher(s)
_____________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s)
_____________________________
_____________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
_____________________________
Datum
_____________________________
(*) Unzutreffendes streichen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der 10hoch4 Photovoltaik GmbH FN404958b in 2340 Mödling, Enzersdorfer Straße 4
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
- Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
- Verbraucher sind Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und somit natürliche oder juristische Personen, die keine Unternehmer sind. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, für die der gegenständliche Vertrag zum Betrieb ihres Unternehmens gehört. Unternehmen sind jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mögen sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein. Kunden sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Wenn in Folge auf „Unternehmer“ Bezug genommen wird, gilt diese Bestimmung nur für Unternehmer; wenn in Folge „Verbraucher“ genannt sind, gilt diese Bestimmung nur für Verbraucher, aber nicht für Unternehmer; wenn in Folge kein Bezug auf Unternehmer oder Verbraucher erfolgt oder wenn nur der „Kunde“ genannt ist, gilt die Bestimmung für Unternehmer und Verbraucher.
- Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle weiteren Aufträge und Auftragserweiterungen, selbst wenn im Einzelfall darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
- Der Kunde erhält von uns ein Angebot entsprechend der vom Kunden an uns übermittelten Anfrage. Kostenvoranschläge und Angebote sind nur dann verbindlich, wenn diese in Schriftform an den Kunden übermittelt werden. Mündliche Kostenvoranschläge oder Angebote, die von uns im Rahmen von Beratungsgesprächen erstellt werden, sind unverbindlich. Technische sowie sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten, insb. können Module, Wechselrichter und das Montagegestell gegen bessere oder gleichwertige Fabrikate ausgetauscht werden Alle Informationen und Angaben über Kalkulationen (wie z. B. Wirtschaftlichkeits- oder Amortisationsberechnungen), Gewichte, Abmessungen, Abbildungen, Beschreibungen, Montageskizzen und Zeichnungen in Preislisten und anderen Druckwerken sind unverbindlich. Durch die Annahme des Angebotes seitens des Kunden in Form einer Bestellung innerhalb der im Angebot enthaltenen Frist kommt das Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Kunden zustande. Eine gesonderte Übermittlung einer Bestätigung des Erhalts der Bestellung an den Kunden erfolgt nicht. Ist der Werkvertrag solcher Art zustande gekommen, beginnen wir mit den Behördenwegen. Für die rechtswirksame Erteilung der behördlichen Bewilligungen, die für die Anlage erforderlich sind, können wir aber keine Gewährleistung, Haftung oder gar Garantie übernehmen, weil die Erteilung von behördlichen Bewilligungen letztendlich in der Sphäre der zuständigen Behörden liegt.
- Der Vertragsabschluss mit Unternehmern erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, nicht oder nur teilweise zu leisten.
Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Leistung wird der Unternehmer unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
§ 3 Vergütung
- Die angebotenen Preise sind Tagespreise und gelten bis auf Widerruf. Preisangaben sind freibleibend. Sofern keine schlüsselfertige Anlage angeboten wird, werden jene Leistungen, welche nicht explizit im Angebot angeführt sind, gesondert verrechnet. Wenn kein Pauschalpreis vereinbart ist, kann es dann, wenn auch Montagetätigkeiten durch uns vorzunehmen sind, zu einer Erhöhung der Kosten kommen. Wir haben erst ab einer unvermeidbaren Kostenerhöhung von mehr als 15 % diese Kostenerhöhung bei Leistungserbringung anzuzeigen, sofern die Kostenerhöhung nicht in der Sphäre des Kunden liegt. Im Preis ist bei Verbrauchern die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.
- Ist der Verbraucherpreisindex 2015 oder der Baukostenindex-Gesamtbau-Sonstiges oder der Aluminiumpreis vom Monat der Angebotslegung bis zum Monat der Schlussrechnung über 1,5% gestiegen, so ist die Inflation aller Preise, insb. von Anzahlungsrechnungen, Fest- und Pauschalpreisen, vom Kundenabzugelten. Die Abgeltung hat in Form einer Wertsicherung zu erfolgen. Als Basis für die Wertsicherung gilt die Indexziffer, die für den Monat verlautbart wurde, in dem das Angebot gelegt wurde. Die Wertsicherung ist dann im Verhältnis zur Indexziffer zu berechnen, die für den Monat der Schlussrechnung verlautbart wurde. Zur Berechnung ist derjenige der drei oben genannten Indizes heranzuziehen, der die größte Steigerung aufweist. Die Wertsicherung kommt nur dann zum Tragen, wenn ein Index um mehr als 1,5 % gestiegen ist. Bei einer Steigerung von über 1,5 % ist die Änderung aber voll zu berücksichtigen. Die Wertsicherung ist vom Kunden innerhalb von 2 Wochen nach unserer Rechnungslegung auf das Konto zu überweisen, das mit der Rechnungslegung bekannt gegeben wird.
- Bei Vertragsabschluss legen wir eine Teilrechnung in der Höhe von 80% des Angebotspreises.
- Nach Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls legen wir eine Schlussrechnung.
- Führen nachträgliche Änderungen, die vom Kunden veranlasst sind, zu einem Mehraufwand, so ist dieser gesondert zu vergüten. Sind keine Preise vereinbart, gilt ein Standardstundensatz von 95€ netto.
- Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart, binnen 14 Tagen ab Rechnungszugang ohne jeden Abzug zahlbar. Nach Ablauf der Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Dies gilt auch für Teilrechnungen. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 4 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 9,2 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Kunde verpflichtet sich, die mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten, die gemäß § 1333 Abs 2 ABGB in einem angemessenen Verhältnis zur Forderung stehen, zu tragen.
- Sind Bankgarantien vereinbart, sind diese für Nettobeträge zu stellen. Sind Anzahlungsgarantien vereinbart, laufen diese bis zum geplanten Ende der Dachmontage. Sind Haftrücklassgarantien vereinbart laufen diese bis 2 Jahre nach Datum der Schlussrechnung.
- Der Unternehmer hat nur dann ein Recht zur Aufrechnung, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns schriftlich anerkannt wurden.
- Der Verbraucher hat gemäß § 6 Abs 1 Ziffer 8 KSchG für den Fall unserer Zahlungsunfähigkeit ein Recht zur Aufrechnung , ebenso für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers stehen, gerichtlich festgestellt oder durch uns schriftlich anerkannt wurden.
- Der Unternehmer ist nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen berechtigt.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
- Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
- Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich von allen Zugriffen Dritter auf die Ware zu unterrichten, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sowie von etwaigen Beschädigungen oder der Vernichtung der Ware. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Anschriftenwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
- Der Kunde hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen.
- Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen. Daneben sind wir berechtigt, bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. (2) vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen, wenn uns ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist.
- Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen und verpflichtet sich einen entsprechenden Vermerk in seinen Büchern oder auf seinen Fakturen anzubringen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Die Gebühren aus oder im Zusammenhang mit der Abtretung trägt der Unternehmer.
§ 5 Gefahrenübergang, Leistungserbringung
- Beim Verbraucher geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe über; werden jedoch beim Unternehmer Leistungen oder Materialien, die auf die Baustelle schon angeliefert wurden, vor Übergabe durch ein unabwendbares Ereignis beschädigt oder zerstört und haben wir alle zur Abwehr der Folgen solcher Ereignisse notwendigen und zumutbaren Maßnahmen getroffen, trägt der Unternehmer die Gefahr. Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.
- Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist.
- Wir liefern dem Kunden laut Auftragsschreiben entweder eine schlüsselfertige Solarstrom-Anlage oder Anlagenkomponenten. Sind die angebotenen und vertraglich vereinbarten Komponenten nicht verfügbar oder haben sich die Preise und Lieferbedingungen für die angebotenen und vereinbarten Komponenten erheblich verändert, haben wir das Recht, andere Komponenten zu liefern und zu verwenden, die aber eine möglichst gleichwertige Qualität haben müssen.
- Der Kunde stellt die notwendigen Voraussetzungen mit dem Netzbetreiber, wie Beantragung des Zählpunktes, her. Auf Grund der gesetzlichen Vorgaben können wir diesbezüglich nur beratend tätig werden. Weiters stehen wir dem Kunden bei Behördenwegen, wie z.B. Genehmigung durch die Gemeinde oder bei Erstellung und/oder Einbringung von Förderansuchen, beratend zur Verfügung.
- Wir schlagen dem Kunden nach Rücksprache 3 Montagetermine vor. Für den Fall, dass der Kunde keinen dieser vorgeschlagenen Termine wahrnehmen kann, wird der Montagetermin von uns festgelegt.
- Der Kunde wird zum Montagebeginn alle Zugangsmöglichkeiten, die zur Errichtung der Anlage notwendig sind, eine geeignete Lagermöglichkeit sowie Strom, Toilettenanlagen samt Waschmöglichkeit und Wasser bereitstellen. Ist dies nicht der Fall, können wir die entstehenden Kosten, insb. Arbeits- und Wartezeiten, an den Kunden verrechnen.
- Sind die Arbeiten abgeschlossen, übergeben wir dem Kunden ein Abnahmeprotokoll. Sind wesentliche Mängel vorhanden, so sind diese gemeinsam festzuhalten. Das Protokoll ist von beiden Seiten zu unterzeichnen.
- Wesentliche Mängel sind durch uns binnen 2 Monaten zu beheben.
- Wir beraten den Kunden unverbindlich bzgl. Förderungen, Elektromobilität, Stromlieferung und Strombezug. Hierbei wird das – nach unserem Wissensstand – bestmögliche Paket für den Kunden empfohlen. Wir geben für unsere Empfehlungen keine Garantien ab, insbesondere ob die von uns namhaft gemachten Vertragspartner die empfohlenen Verträge in weiterer Folge abschließen. Die Überprüfung der Förderungswürdigkeit des Kunden obliegt der Förderstelle. Bei den anderen Vertragspartnern gibt es limitierte Kontingente, weshalb es zu kurzfristigen Änderungen kommen kann, welche außerhalb unseres Einflussbereiches liegen. Vertragliche Schadenersatz- oder Gewährleistungsansprüche sind vom Kunden direkt gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner, insb. der Förderstelle, geltend zu machen.
- Wir übernehmen keine Garantien für die Auszahlung von Förderungen.
- Unter Förderzusage ist zu verstehen, wenn die Förderstelle klarlegt, dass ein Budget für das Vorhaben zur Verfügung steht, dies ist z. B. bei der ÖMAG die Aufforderung, die vertragsrelevanten Daten einzureichen, bei KLI.EN die Registrierung und bei Wienförderung der Fördervertrag.
- Der Kunde stimmt zu, dass wir Sublieferanten mit der Durchführung von Tätigkeiten betrauen können.
§ 6 Rücktrittsrecht
I Allgemein
Wir haben das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Preis für wesentliche Komponenten um mehr als 3 % im Sinne der Wertsicherung (§ 3 (2)) gestiegen ist oder die angebotenen oder vertraglich vereinbarten Komponenten nicht mehr oder nur mit Zeitverzögerung verfügbar sind, der Kunde trotz Setzen einer schriftlichen Nachfrist die Zahlung verweigert, den Zugang zum Bauplatz nicht ermöglicht oder anders die Leistungserfüllung behindert. Zahlungen bzw. Rückvergütungen einer Anzahlung sind binnen 14 Tagen durchzuführen.
II. Fernabsatz
- Der Verbraucher kann von einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Frist zum Rücktritt beginnt
a) bei Dienstleistungsverträgen, wie dem Bau einer gesamten Photovoltaikanlage, mit dem Tag des Vertragsabschlusses,
b) bei Kaufverträgen und sonstigen auf den entgeltlichen Erwerb einer Ware gerichteten Verträgen
-
- mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der Ware erlangt,
- wenn der Verbraucher mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat, die getrennt geliefert werden, mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der zuletzt gelieferten
Ware erlangt,
c) bei Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der letzten Teilsendung erlangt,
d) bei Verträgen über die regelmäßige Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der zuerst gelieferten Ware erlangt
Das Rücktrittsrecht besteht nicht bei Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind.
- Der Verbraucher ist bei Ausübung des Rücktrittsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Rücktrittsrechts der Verbraucher.
- Hinsichtlich der Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts wird auf ANHANG I und ANHANG II zu diesen AGB ausdrücklich verwiesen.
III. Konsumentenschutzgesetz (KSchG)
Bei Verbrauchergeschäften, bei denen es sich weder um einen Fernabsatzvertrag- noch um einen außerhalb von Geschäftsräumlichkeiten geschlossenen Vertrag handelt, gelten die Rücktrittsbestimmungen des KSchG, insbesondere des § 3 KSchG.
- Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen 14 Tagen erklärt werden. Der Lauf dieser Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift des Unternehmers, die zur Identifizierung des Vertrags notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht, die Rücktrittsfrist und die Vorgangsweise für die Ausübung des Rücktrittsrechts enthält, an den Verbraucher, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrags, bei Kaufverträgen über Waren mit dem Tag, an dem der Verbraucher den Besitz an der Ware erlangt. Ist die Ausfolgung einer solchen Urkunde unterblieben, so steht dem Verbraucher das Rücktrittsrecht für eine Frist von zwölf Monaten und 14 Tagen ab Vertragsabschluss beziehungsweise Warenlieferung zu; wenn der Unternehmer die Urkundenausfolgung innerhalb von zwölf Monaten ab dem Fristbeginn nachholt, so endet die verlängerte Rücktrittsfrist 14 Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher die Urkunde erhält. Bei Versicherungsverträgen endet die Rücktrittsfrist spätestens einen Monat nach Zustandekommen des Vertrags.
- Das Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn der Unternehmer oder ein mit ihm zusammenwirkender Dritter den Verbraucher im Rahmen einer Werbefahrt, einer Ausflugsfahrt oder einer ähnlichen Veranstaltung oder durch persönliches, individuelles Ansprechen auf der Straße in die vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke benützten Räume gebracht hat.
- Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu,
a) wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer oder dessen Beauftragten zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat,
b) wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten oder ihren Beauftragten vorangegangen sind oder
c) bei Verträgen, bei denen die beiderseitigen Leistungen sofort zu erbringen sind, wenn sie üblicherweise von Unternehmern außerhalb ihrer Geschäftsräume geschlossen werden und das vereinbarte Entgelt 25 Euro, oder wenn das Unternehmen nach seiner Natur nicht in ständigen Geschäftsräumen betrieben wird und das Entgelt 50 Euro nicht übersteigt.
d) bei Verträgen, die dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz unterliegen, oder
e) bei Vertragserklärungen, die der Verbraucher in körperlicher Abwesenheit des Unternehmers abgegeben hat, es sei denn, dass er dazu vom Unternehmer gedrängt worden ist.
- Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.
- Der Verbraucher kann ferner von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten, wenn der Unternehmer gegen die gewerberechtlichen Regelungen über das Sammeln und die Entgegennahme von Bestellungen auf Dienstleistungen (§ 54 GewO 1994), über das Aufsuchen von Privatpersonen und Werbeveranstaltungen (§ 57 GewO 1994) oder über die Entgegennahme von Bestellungen auf Waren von Privatpersonen (§ 59 GewO 1994) verstoßen hat. Die Bestimmungen des § 3 Abs. 1, Abs. 3 Z 4 und 5 und Abs. 4 KSchG sind auch auf dieses Rücktrittsrecht anzuwenden. Dieses steht dem Verbraucher auch in den Fällen des § 3 Abs. 3 Z 1 bis 3 KSchG zu.
- Wir behalten uns vor, die Ware erst nach Ablauf der Rücktrittsfrist zu liefern.
- Der Verbraucher ist, sofern er bereits im Besitz der Ware ist, bei Ausübung des Rücktrittsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Rücktrittsrechts der Verbraucher.
§ 7 Gewährleistung
- Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Bei Unternehmern leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Verbesserung oder Austausch.
- Ist eine Verbesserung oder ein Austausch der Ware nicht möglich oder untunlich, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Preisminderung oder, sofern es sich nicht nur um einen bloß geringfügigen Mangel handelt, Wandlung des Vertrags verlangen.
- Unternehmer müssen die gelieferte Ware und/oder das übergebene Werk innerhalb einer angemessenen Frist auf Mängel untersuchen und uns diese innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware bzw. Übergabe schriftlich anzeigen. Für Unternehmer gelten die Bestimmungen der §§ 377f UGB wobei seitens des Unternehmers insbesondere auch die Rechtsfolgen bei Unterlassung der Mängelrüge gemäß § 377 UGB zu beachten sind. Verdeckte Mängel sind uns innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. - Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Übergabe der Ware.
- Wir geben gegenüber unseren Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab. Herstellergarantien bleiben davon unberührt. Alle, insb. in Angeboten, genannten Garantien sind als Herstellergarantien zu sehen, die im Streitfall vom Kunden direkt mit dem Hersteller abzuwickeln sind. Hierfür treten wir unsere Garantieansprüche an den Kunden ab. Herstellergarantien werden von uns also nur „durchgereicht“.
- Keine der Parteien ist der anderen Partei verantwortlich, wenn Umstände vorliegen, die außerhalb der vernünftigerweise zu erwartenden und zumutbaren Kontrolle der Partei liegen, insbesondere bei höherer Gewalt.
- Für Mängel oder Schäden, die ohne unser Verschulden, insbesondere durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, übermäßige Beanspruchung, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, chemische, aggressive, elektrochemische oder elektrische Einflüsse entstanden sind, übernehmen wir keine Gewähr.
§ 8 Haftungsbeschränkungen und -freistellung
- Außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes beschränkt sich unsere Haftung auf Vorsatz und krass grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, gegenüber Unternehmern auch für grobe Fahrlässigkeit, den Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen, die von Dritten gegenüber dem Kunden geltend gemacht werden, ist ausgeschlossen.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei uns zurechenbaren Personenschäden.
Gegenüber Verbrauchern gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen weiters nicht bei Schäden an uns zur Bearbeitung übergebenen Sachen.
§ 9 Schlussbestimmungen
- Es gilt das österreichische Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
- Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird das für unseren Sitz örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.
- Wenn der Kunde ein Verbraucher ist, gilt dieser Gerichtsstand nur dann als vereinbart, wenn der Kunde in diesem Gerichtssprengel seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat oder wenn der Kunde im Ausland wohnt.
- Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
- Als Adressen gelten die jeweils zuletzt bekannt gegebenen Adressen der Vertragspartner.
- Die Kosten einer allfälligen rechtlichen Beratung trägt jeder Vertragspartner selbst.
- Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform
ANHANG I
Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts gemäß §6 (3) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Widerrufsbelehrung, Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag
a) des Vertragsabschlusses (im Falle eines Dienstleistungsvertrags – was bei Photovoltaik Komplettanlagen der Fall ist);
b) an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat (im Falle eines Kaufvertrags);
c) an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat (im Falle eines Vertrags über mehrere Waren, die der Verbraucher im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die getrennt geliefert werden);
d) an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat (im Falle eines Vertrags über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken);
e) an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat (im Falle eines Vertrags zur regelmäßigen Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg).
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, an folgende Adresse informieren office@10hoch4.at
Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten variieren je nach Anlagengröße und werden etwa zwischen EUR 50 und 15.000 geschätzt.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
ANHANG II
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück)
An die
10hoch4 Photovoltaik GmbH bzw
10hoch4 Energiesysteme GmbH (*)office@10hoch4.at
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*)den von mir/uns (*)abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am _____________________________ /erhalten am _____________________________
Name des/der Verbraucher(s)
_____________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s)
_____________________________
_____________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
_____________________________
Datum
_____________________________
(*) Unzutreffendes streichen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der 10hoch4 Projektentwicklungs GmbH FN 558090x in 2700 Wiener Neustadt, Gauermanngasse 20F. Gültig ab 30. November 2022.
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
- Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
- Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle weiteren Aufträge und Auftragserweiterungen, selbst wenn im Einzelfall darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
- Der Kunde erhält von uns ein Angebot entsprechend der vom Kunden an uns übermittelten Anfrage. Kostenvoranschläge und Angebote sind nur dann verbindlich, wenn diese in Schriftform an den Kunden übermittelt werden. Mündliche Kostenvoranschläge oder Angebote, die von uns im Rahmen von Beratungsgesprächen erstellt werden, sind unverbindlich. Technische sowie sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Alle Informationen und Angaben über Kalkulationen (wie z. B. Wirtschaftlichkeits- oder Amortisationsberechnungen), Gewichte, Abmessungen, Abbildungen, Beschreibungen, Montageskizzen und Zeichnungen in Preislisten und anderen Druckwerken sind unverbindlich. Durch die Annahme des Angebotes seitens des Kunden in Form einer Bestellung innerhalb der im Angebot enthaltenen Frist kommt das Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Kunden zustande. Eine gesonderte Übermittlung einer Bestätigung des Erhalts der Bestellung an den Kunden erfolgt nicht. Ist der Werkvertrag solcher Art zustande gekommen, beginnen wir mit den Behördenwegen. Für die rechtswirksame Erteilung der behördlichen Bewilligungen, die für die Anlage erforderlich sind, können wir aber keine Gewährleistung, Haftung oder gar Garantie übernehmen, weil die Erteilung von behördlichen Bewilligungen letztendlich in der Sphäre der zuständigen Behörden liegt.
§ 3 Vergütung
- Wenn nicht im Angebot gesondert geregelt: Ist der Verbraucherpreisindex 2015 oder der Baukostenindex-Gesamtbau-Sonstiges über 1,5% gestiegen, so ist die Inflation aller Preise, insb. von Anzahlungsrechnungen, Fest- und Pauschalpreisen, vom Kundenabzugelten. Die Abgeltung hat in Form einer Wertsicherung zu erfolgen. Als Basis für die Wertsicherung gilt die Indexziffer, die für den Monat verlautbart wurde, in dem das Angebot gelegt wurde. Die Wertsicherung ist dann im Verhältnis zur Indexziffer zu berechnen, die für den Monat der Schlussrechnung verlautbart wurde. Zur Berechnung ist derjenige der drei oben genannten Indizes heranzuziehen, der die größte Steigerung aufweist. Die Wertsicherung kommt nur dann zum Tragen, wenn ein Index um mehr als 1,5 % gestiegen ist. Bei einer Steigerung von über 1,5 % ist die Änderung aber voll zu berücksichtigen. Die Wertsicherung ist vom Kunden innerhalb von 2 Wochen nach unserer Rechnungslegung auf das Konto zu überweisen, das mit der Rechnungslegung bekannt gegeben wird.
- Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart, binnen 14 Tagen ab Rechnungszugang ohne jeden Abzug zahlbar. Nach Ablauf der Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Dies gilt auch für Teilrechnungen. Der Kunde hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 9,2 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Kunde verpflichtet sich, die mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten, die gemäß § 1333 Abs 2 ABGB in einem angemessenen Verhältnis zur Forderung stehen, zu tragen.
- Sind Bankgarantien vereinbart, sind diese für Nettobeträge zu stellen. Sind Haftrücklassgarantien vereinbart laufen diese bis 2 Jahre nach Datum der Schlussrechnung.
- Der Unternehmer hat nur dann ein Recht zur Aufrechnung, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns schriftlich anerkannt wurden.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
- Wir behalten das Eigentum an der Ware und Dienstleistungen bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
- Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten.
§ 5 Leistungserbringung
- Der Kunde stellt die notwendigen Voraussetzungen mit dem Netzbetreiber, wie Beantragung des Zählpunktes, her. Auf Grund der gesetzlichen Vorgaben können wir diesbezüglich nur beratend tätig werden. Weiters stehen wir dem Kunden bei Behördenwegen, wie z.B. Genehmigung durch die Gemeinde oder bei Erstellung und/oder Einbringung von Förderansuchen, beratend zur Verfügung.
- Wir beraten den Kunden unverbindlich bzgl. Förderungen, Elektromobilität, Stromlieferung und Strombezug. Hierbei wird das – nach unserem Wissensstand – bestmögliche Paket für den Kunden empfohlen. Wir geben für unsere Empfehlungen keine Garantien ab, insbesondere ob die von uns namhaft gemachten Vertragspartner die empfohlenen Verträge in weiterer Folge abschließen. Die Überprüfung der Förderungswürdigkeit des Kunden obliegt der Förderstelle. Bei den anderen Vertragspartnern gibt es limitierte Kontingente, weshalb es zu kurzfristigen Änderungen kommen kann, welche außerhalb unseres Einflussbereiches liegen. Vertragliche Schadenersatz- oder Gewährleistungsansprüche sind vom Kunden direkt gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner, insb. der Förderstelle, geltend zu machen.
- Wir übernehmen keine Garantien für die Auszahlung von Förderungen.
- Unter Förderzusage ist zu verstehen, wenn die Förderstelle klarlegt, dass ein Budget für das Vorhaben zur Verfügung steht, dies ist z. B. bei der ÖMAG die Aufforderung, die vertragsrelevanten Daten einzureichen, bei KLI.EN die Registrierung und bei Wienförderung der Fördervertrag.
- Der Kunde stimmt zu, dass wir Sublieferanten mit der Durchführung von Tätigkeiten betrauen können.
§ 6 Gewährleistung
- Wir leisten für Mängel der zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Verbesserung oder Austausch.
- Ist eine Verbesserung oder ein Austausch nicht möglich oder untunlich, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Preisminderung oder, sofern es sich nicht nur um einen bloß geringfügigen Mangel handelt, Wandlung des Vertrags verlangen.
- Wir geben gegenüber unseren Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab. Herstellergarantien bleiben davon unberührt. Alle, insb. in Angeboten, genannten Garantien sind als Herstellergarantien zu sehen, die im Streitfall vom Kunden direkt mit dem Hersteller abzuwickeln sind. Hierfür treten wir unsere Garantieansprüche an den Kunden ab. Herstellergarantien werden von uns also nur „durchgereicht“.
- Keine der Parteien ist der anderen Partei verantwortlich, wenn Umstände vorliegen, die außerhalb der vernünftigerweise zu erwartenden und zumutbaren Kontrolle der Partei liegen, insbesondere bei höherer Gewalt und staatlichen Eingriffen wie Sanktionen.
§ 7 Haftungsbeschränkungen und -freistellung
- Außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes beschränkt sich unsere Haftung auf Vorsatz und krass grobe Fahrlässigkeit. Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen, die von Dritten gegenüber dem Kunden geltend gemacht werden, ist ausgeschlossen.
§ 8 Schlussbestimmungen
- Es gilt das österreichische Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
- Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird das für unseren Sitz örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.
- Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
- Als Adressen gelten die jeweils zuletzt bekannt gegebenen Adressen der Vertragspartner.
- Die Kosten einer allfälligen rechtlichen Beratung trägt jeder Vertragspartner selbst.
- Preise sind netto ohne Umsatzsteuer wenn nicht anders angegeben.
- Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der 10hoch4 Naturkraft GmbH FN 639320b, in 2700
Wiener Neustadt, Gauermanngasse 20F
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
- Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
- Verbraucher sind Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und somit natürliche oder juristische Personen, die keine Unternehmer sind. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, für die der gegenständliche Vertrag zum Betrieb ihres Unternehmens gehört. Unternehmen sind jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mögen sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein. Kunden sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Wenn in Folge auf „Unternehmer“ Bezug genommen wird, gilt diese Bestimmung nur für Unternehmer; wenn in Folge „Verbraucher“ genannt sind, gilt diese Bestimmung nur für Verbraucher, aber nicht für Unternehmer; wenn in Folge kein Bezug auf Unternehmer oder Verbraucher erfolgt oder wenn nur der „Kunde“ genannt ist, gilt die Bestimmung für Unternehmer und Verbraucher.
- Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle weiteren Aufträge und Auftragserweiterungen, selbst wenn im Einzelfall darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
- Der Kunde erhält von uns ein Angebot entsprechend der vom Kunden an uns übermittelten Anfrage. Kostenvoranschläge und Angebote sind nur dann verbindlich, wenn diese in Schriftform an den Kunden übermittelt werden. Mündliche Kostenvoranschläge oder Angebote, die von uns im Rahmen von Beratungsgesprächen erstellt werden, sind unverbindlich. Technische sowie sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten, insb. können Module, Wechselrichter und das Montagegestell gegen bessere oder gleichwertige Fabrikate ausgetauscht werden Alle Informationen und Angaben über Kalkulationen (wie z. B. Wirtschaftlichkeits- oder Amortisationsberechnungen), Gewichte, Abmessungen, Abbildungen, Beschreibungen, Montageskizzen und Zeichnungen in Preislisten und anderen Druckwerken sind unverbindlich. Durch die Annahme des Angebotes seitens des Kunden in Form einer Bestellung innerhalb der im Angebot enthaltenen Frist kommt das Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Kunden zustande. Eine gesonderte Übermittlung einer Bestätigung des Erhalts der Bestellung an den Kunden erfolgt nicht. Ist der Werkvertrag solcher Art zustande gekommen, beginnen wir mit den Behördenwegen. Für die rechtswirksame Erteilung der behördlichen Bewilligungen, die für die Anlage erforderlich sind, können wir aber keine Gewährleistung, Haftung oder gar Garantie übernehmen, weil die Erteilung von behördlichen Bewilligungen letztendlich in der Sphäre der zuständigen Behörden liegt.
- Der Vertragsabschluss mit Unternehmern erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, nicht oder nur teilweise zu leisten. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Leistung wird der Unternehmer unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
§ 3 Vergütung
- Die angebotenen Preise sind Tagespreise und gelten bis auf Widerruf. Preisangaben sind freibleibend. Sofern keine schlüsselfertige Anlage angeboten wird, werden jene Leistungen, welche nicht explizit im Angebot angeführt sind, gesondert verrechnet. Wenn kein Pauschalpreis vereinbart ist, kann es dann, wenn auch Montagetätigkeiten durch uns vorzunehmen sind, zu einer Erhöhung der Kosten kommen. Wir haben erst ab einer unvermeidbaren Kostenerhöhung von mehr als 15 % diese Kostenerhöhung bei Leistungserbringung anzuzeigen, sofern die Kostenerhöhung nicht in der Sphäre des Kunden liegt. Im Preis ist bei Verbrauchern die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.
- Ist der Verbraucherpreisindex 2015 oder der Baukostenindex-Gesamtbau-Sonstiges oder der Aluminiumpreis vom Monat der Angebotslegung bis zum Monat der Schlussrechnung über 1,5% gestiegen, so ist die Inflation aller Preise, insb. von Anzahlungsrechnungen, Fest- und Pauschalpreisen, vom Kundenabzugelten. Die Abgeltung hat in Form einer Wertsicherung zu erfolgen. Als Basis für die Wertsicherung gilt die Indexziffer, die für den Monat verlautbart wurde, in dem das Angebot gelegt wurde. Die Wertsicherung ist dann im Verhältnis zur Indexziffer zu berechnen, die für den Monat der Schlussrechnung verlautbart wurde. Zur Berechnung ist derjenige der drei oben genannten Indizes heranzuziehen, der die größte Steigerung aufweist. Die Wertsicherung kommt nur dann zum Tragen, wenn ein Index um mehr als 1,5 % gestiegen ist. Bei einer Steigerung von über 1,5 % ist die Änderung aber voll zu berücksichtigen. Die Wertsicherung ist vom Kunden innerhalb von 2 Wochen nach unserer Rechnungslegung auf das Konto zu überweisen, das mit der Rechnungslegung bekannt gegeben wird.
- Bei Vertragsabschluss legen wir eine Teilrechnung in der Höhe von 80% des Angebotspreises.
- Nach Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls legen wir eine Schlussrechnung.
- Führen nachträgliche Änderungen, die vom Kunden veranlasst sind, zu einem Mehraufwand, so ist dieser gesondert zu vergüten. Sind keine Preise vereinbart, gilt ein Standardstundensatz von 95€ netto.
- Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart, binnen 14 Tagen ab Rechnungszugang ohne jeden Abzug zahlbar. Nach Ablauf der Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Dies gilt auch für Teilrechnungen. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 4 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 9,2 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Kunde verpflichtet sich, die mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten, die gemäß § 1333 Abs 2 ABGB in einem angemessenen Verhältnis zur Forderung stehen, zu tragen.
- Sind Bankgarantien vereinbart, sind diese für Nettobeträge zu stellen. Sind Anzahlungsgarantien vereinbart, laufen diese bis zum geplanten Ende der Dachmontage. Sind Haftrücklassgarantien vereinbart laufen diese bis 2 Jahre nach Datum der Schlussrechnung.
- Der Unternehmer hat nur dann ein Recht zur Aufrechnung, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns schriftlich anerkannt wurden.
- Der Verbraucher hat gemäß § 6 Abs 1 Ziffer 8 KSchG für den Fall unserer Zahlungsunfähigkeit ein Recht zur Aufrechnung , ebenso für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers stehen, gerichtlich festgestellt oder durch uns schriftlich anerkannt wurden.
- Der Unternehmer ist nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen berechtigt.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
- Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
- Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich von allen Zugriffen Dritter auf die Ware zu unterrichten, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sowie von etwaigen Beschädigungen oder der Vernichtung der Ware. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Anschriftenwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
- Der Kunde hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen.
- Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen. Daneben sind wir berechtigt, bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. (2) vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen, wenn uns ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist.
- Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen und verpflichtet sich einen entsprechenden Vermerk in seinen Büchern oder auf seinen Fakturen anzubringen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Die Gebühren aus oder im Zusammenhang mit der Abtretung trägt der Unternehmer.
§ 5 Gefahrenübergang, Leistungserbringung
- Beim Verbraucher geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe über; werden jedoch beim Unternehmer Leistungen oder Materialien, die auf die Baustelle schon angeliefert wurden, vor Übergabe durch ein unabwendbares Ereignis beschädigt oder zerstört und haben wir alle zur Abwehr der Folgen solcher Ereignisse notwendigen und zumutbaren Maßnahmen getroffen, trägt der Unternehmer die Gefahr. Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.
- Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist.
- Wir liefern dem Kunden laut Auftragsschreiben entweder eine schlüsselfertige Solarstrom-Anlage oder Anlagenkomponenten. Sind die angebotenen und vertraglich vereinbarten Komponenten nicht verfügbar oder haben sich die Preise und Lieferbedingungen für die angebotenen und vereinbarten Komponenten erheblich verändert, haben wir das Recht, andere Komponenten zu liefern und zu verwenden, die aber eine möglichst gleichwertige Qualität haben müssen.
- Der Kunde stellt die notwendigen Voraussetzungen mit dem Netzbetreiber, wie Beantragung des Zählpunktes, her. Auf Grund der gesetzlichen Vorgaben können wir diesbezüglich nur beratend tätig werden. Weiters stehen wir dem Kunden bei Behördenwegen, wie z.B. Genehmigung durch die Gemeinde oder bei Erstellung und/oder Einbringung von Förderansuchen, beratend zur Verfügung.
- Wir schlagen dem Kunden nach Rücksprache 3 Montagetermine vor. Für den Fall, dass der Kunde keinen dieser vorgeschlagenen Termine wahrnehmen kann, wird der Montagetermin von uns festgelegt.
- Der Kunde wird zum Montagebeginn alle Zugangsmöglichkeiten, die zur Errichtung der Anlage notwendig sind, eine geeignete Lagermöglichkeit sowie Strom, Toilettenanlagen samt Waschmöglichkeit und Wasser bereitstellen. Ist dies nicht der Fall, können wir die entstehenden Kosten, insb. Arbeits- und Wartezeiten, an den Kunden verrechnen.
- Sind die Arbeiten abgeschlossen, übergeben wir dem Kunden ein Abnahmeprotokoll. Sind wesentliche Mängel vorhanden, so sind diese gemeinsam festzuhalten. Das Protokoll ist von beiden Seiten zu unterzeichnen.
- Wesentliche Mängel sind durch uns binnen 2 Monaten zu beheben.
- Wir beraten den Kunden unverbindlich bzgl. Förderungen, Elektromobilität, Stromlieferung und Strombezug. Hierbei wird das – nach unserem Wissensstand – bestmögliche Paket für den Kunden empfohlen. Wir geben für unsere Empfehlungen keine Garantien ab, insbesondere ob die von uns namhaft gemachten Vertragspartner die empfohlenen Verträge in weiterer Folge abschließen. Die Überprüfung der
- Förderungswürdigkeit des Kunden obliegt der Förderstelle. Bei den anderen Vertragspartnern gibt es limitierte Kontingente, weshalb es zu kurzfristigen Änderungen kommen kann, welche außerhalb unseres Einflussbereiches liegen. Vertragliche Schadenersatz- oder Gewährleistungsansprüche sind vom Kunden direkt gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner, insb. der Förderstelle, geltend zu machen. Wir übernehmen keine Garantien für die Auszahlung von Förderungen.
- Unter Förderzusage ist zu verstehen, wenn die Förderstelle klarlegt, dass ein Budget für das Vorhaben zur Verfügung steht, dies ist z. B. bei der ÖMAG die Aufforderung, die vertragsrelevanten Daten einzureichen, bei KLI.EN die Registrierung und bei Wienförderung der Fördervertrag.
- Der Kunde stimmt zu, dass wir Sublieferanten mit der Durchführung von Tätigkeiten betrauen können.
§ 6 Rücktrittsrecht
I Allgemein
Wir haben das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Preis für wesentliche Komponenten um mehr als 3 % im Sinne der Wertsicherung (§ 3 (2)) gestiegen ist oder die angebotenen oder vertraglich vereinbarten Kom-ponenten nicht mehr oder nur mit Zeitverzögerung verfügbar sind, der Kunde trotz Setzen einer schriftlichen Nachfrist die Zahlung verweigert, den Zugang zum Bauplatz nicht ermöglicht oder anders die Leistungserfüllung behindert. Zahlungen bzw. Rückvergütungen einer Anzahlung sind binnen 14 Tagen durchzuführen.
II. Fernabsatz
- Der Verbraucher kann von einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Frist zum Rücktritt beginnt
a) bei Dienstleistungsverträgen, wie dem Bau einer gesamten Photovoltaikanlage, mit dem Tag des Vertragsabschlusses,
b) bei Kaufverträgen und sonstigen auf den entgeltlichen Erwerb einer Ware gerichteten Verträgen
-
- mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der Ware erlangt,
- wenn der Verbraucher mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat, die getrennt geliefert werden, mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der zuletzt gelieferten Ware erlangt,
c) bei Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der letzten Teilsendung erlangt,
d) bei Verträgen über die regelmäßige Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der zuerst gelieferten Ware erlangt
Das Rücktrittsrecht besteht nicht bei Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind.
- Der Verbraucher ist bei Ausübung des Rücktrittsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Rücktrittsrechts der Verbraucher.
- Hinsichtlich der Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts wird auf ANHANG I und ANHANG II zu diesen AGB ausdrücklich verwiesen.
III. Konsumentenschutzgesetz (KSchG)
Bei Verbrauchergeschäften, bei denen es sich weder um einen Fernabsatzvertrag- noch um einen außerhalb von Geschäftsräumlichkeiten geschlossenen Vertrag handelt, gelten die Rücktrittsbestimmungen des KSchG, insbesondere des § 3 KSchG.
- Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen 14 Tagen erklärt werden. Der Lauf dieser Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift des Unternehmers, die zur Identifizierung des Vertrags notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht, die Rücktrittsfrist und die Vorgangsweise für die Ausübung des Rücktrittsrechts enthält, an den Verbraucher, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrags, bei Kaufverträgen über Waren mit dem Tag, an dem der Verbraucher den Besitz an der Ware erlangt. Ist die Ausfolgung einer solchen Urkunde unterblieben, so steht dem Verbraucher das Rücktrittsrecht für eine Frist von zwölf Monaten und 14 Tagen ab Vertragsabschluss beziehungsweise Warenlieferung zu; wenn der Unternehmer die Urkundenausfolgung innerhalb von zwölf Monaten ab dem Fristbeginn nachholt, so endet die verlängerte Rücktrittsfrist 14 Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher die Urkunde erhält. Bei Versicherungsverträgen endet die Rücktrittsfrist spätestens einen Monat nach Zustandekommen des Vertrags.
- Das Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn der Unternehmer oder ein mit ihm zusammenwirkender Dritter den Verbraucher im Rahmen einer Werbefahrt, einer Ausflugsfahrt oder einer ähnlichen Veranstaltung oder durch persönliches, individuelles Ansprechen auf der Straße in die vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke benützten Räume gebracht hat.
- Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu,
a) wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer oder dessen Beauftragten zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat,
b) wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten oder ihren Beauftragten vorangegangen sind oder
c) bei Verträgen, bei denen die beiderseitigen Leistungen sofort zu erbringen sind, wenn sie üblicherweise von Unternehmern außerhalb ihrer Geschäftsräume geschlossen werden und das vereinbarte Entgelt 25 Euro, oder wenn das Unternehmen nach seiner Natur nicht in ständigen Geschäftsräumen betrieben wird und das Entgelt 50 Euro nicht übersteigt.
d) bei Verträgen, die dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz unterliegen, oder
e) bei Vertragserklärungen, die der Verbraucher in körperlicher Abwesenheit des Unternehmers abgegeben hat, es sei denn, dass er dazu vom Unternehmer gedrängt worden ist.
- Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.
- Der Verbraucher kann ferner von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten, wenn der Unternehmer gegen die gewerberechtlichen Regelungen über das Sammeln und die Entgegennahme von Bestellungen auf Dienstleistungen (§ 54 GewO 1994), über das Aufsuchen von Privatpersonen und
- Werbeveranstaltungen (§ 57 GewO 1994) oder über die Entgegennahme von Bestellungen auf Waren von Privatpersonen (§ 59 GewO 1994) verstoßen hat. Die Bestimmungen des § 3 Abs. 1, Abs. 3 Z 4 und 5 und Abs. 4 KSchG sind auch auf dieses Rücktrittsrecht anzuwenden. Dieses steht dem Verbraucher auch in den Fällen des § 3 Abs. 3 Z 1 bis 3 KSchG zu.
- Wir behalten uns vor, die Ware erst nach Ablauf der Rücktrittsfrist zu liefern.
- Der Verbraucher ist, sofern er bereits im Besitz der Ware ist, bei Ausübung des Rücktrittsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Rücktrittsrechts der Verbraucher.
§ 7 Gewährleistung, Garantien
- Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Bei Unternehmern leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Verbesserung oder Austausch.
- Ist eine Verbesserung oder ein Austausch der Ware nicht möglich oder untunlich, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Preisminderung oder, sofern es sich nicht nur um einen bloß geringfügigen Mangel handelt, Wandlung des Vertrags verlangen.
- Unternehmer müssen die gelieferte Ware und/oder das übergebene Werk innerhalb einer angemessenen Frist auf Mängel untersuchen und uns diese innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware bzw. Übergabe schriftlich anzeigen. Für Unternehmer gelten die Bestimmungen der §§ 377f UGB wobei seitens des Unternehmers insbesondere auch die Rechtsfolgen bei Unterlassung der Mängelrüge gemäß § 377 UGB zu beachten sind. Verdeckte Mängel sind uns innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
- Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Übergabe der Ware.
- Wir geben gegenüber unseren Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab. Herstellergarantien bleiben davon unberührt. Alle, insb. in Angeboten, genannten Garantien sind als Herstellergarantien zu sehen, die im Streitfall vom Kunden direkt mit dem Hersteller abzuwickeln sind. Hierfür treten wir unsere Garantieansprüche an den Kunden ab. Herstellergarantien werden von uns also nur „durchgereicht“.
- Keine der Parteien ist der anderen Partei verantwortlich, wenn Umstände vorliegen, die außerhalb der vernünftigerweise zu erwartenden und zumutbaren Kontrolle der Partei liegen, insbesondere bei höherer Gewalt.
- Für Mängel oder Schäden, die ohne unser Verschulden, insbesondere durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, übermäßige Beanspruchung, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, chemische, aggressive, elektrochemische oder elektrische Einflüsse entstanden sind, übernehmen wir keine Gewähr.
§ 8 Haftungsbeschränkungen und -freistellung
- Außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes beschränkt sich unsere Haftung auf Vorsatz und krass grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, gegenüber Unternehmern auch für grobe Fahrlässigkeit, den Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen, die von Dritten gegenüber dem Kunden geltend gemacht werden, ist ausgeschlossen.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei uns zurechenbaren Personenschäden. Gegenüber Verbrauchern gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen weiters nicht bei Schäden an uns zur Bearbeitung übergebenen Sachen.
§ 9 Schlussbestimmungen
- Es gilt das österreichische Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
- Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird das für unseren Sitz örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.
- Wenn der Kunde ein Verbraucher ist, gilt dieser Gerichtsstand nur dann als vereinbart, wenn der Kunde in diesem Gerichtssprengel seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat oder wenn der Kunde im Ausland wohnt.
- Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
- Als Adressen gelten die jeweils zuletzt bekannt gegebenen Adressen der Vertragspartner.
- Die Kosten einer allfälligen rechtlichen Beratung trägt jeder Vertragspartner selbst.
- Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform
ANHANG I
Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts gemäß §6 (3) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Widerrufsbelehrung, Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag
a) des Vertragsabschlusses (im Falle eines Dienstleistungsvertrags – was bei Photovoltaik Komplettanlagen der Fall ist);
b) an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat (im Falle eines Kaufvertrags);
c) an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat (im Falle eines Vertrags über mehrere Waren, die der Verbraucher im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die getrennt geliefert werden);
d) an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat (im Falle eines Vertrags über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken);
e) an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat (im Falle eines Vertrags zur regelmäßigen Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg).
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, an folgende Adresse informieren office@10hoch4.at
Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste
Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten variieren je nach Anlagengröße und werden etwa zwischen EUR 50 und 15.000 geschätzt.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
ANHANG II
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück)
An die
10hoch4 Naturkraft GmbH, Gauermanngasse 20f, 2700 Wiener Neustadt , office@10hoch4.at
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*)den von mir/uns (*)abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am _____________________________ /erhalten am _____________________________
Name des/der Verbraucher(s)
_____________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s)
_____________________________
_____________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
_____________________________
Datum
_____________________________
(*) Unzutreffendes streichen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der 10hoch4 Kraftwerk GmbH FN 639319a, in 2700
Wiener Neustadt, Gauermanngasse 20F
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
- Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
- Verbraucher sind Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und somit natürliche oder juristische Personen, die keine Unternehmer sind. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, für die der gegenständliche Vertrag zum Betrieb ihres Unternehmens gehört. Unternehmen sind jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mögen sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein. Kunden sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Wenn in Folge auf „Unternehmer“ Bezug genommen wird, gilt diese Bestimmung nur für Unternehmer; wenn in Folge „Verbraucher“ genannt sind, gilt diese Bestimmung nur für Verbraucher, aber nicht für Unternehmer; wenn in Folge kein Bezug auf Unternehmer oder Verbraucher erfolgt oder wenn nur der „Kunde“ genannt ist, gilt die Bestimmung für Unternehmer und Verbraucher.
- Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle weiteren Aufträge und Auftragserweiterungen, selbst wenn im Einzelfall darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
- Der Kunde erhält von uns ein Angebot entsprechend der vom Kunden an uns übermittelten Anfrage. Kostenvoranschläge und Angebote sind nur dann verbindlich, wenn diese in Schriftform an den Kunden übermittelt werden. Mündliche Kostenvoranschläge oder Angebote, die von uns im Rahmen von Beratungsgesprächen erstellt werden, sind unverbindlich. Technische sowie sonstige Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten, insb. können Module, Wechselrichter und das Montagegestell gegen bessere oder gleichwertige Fabrikate ausgetauscht werden Alle Informationen und Angaben über Kalkulationen (wie z. B. Wirtschaftlichkeits- oder Amortisationsberechnungen), Gewichte, Abmessungen, Abbildungen, Beschreibungen, Montageskizzen und Zeichnungen in Preislisten und anderen Druckwerken sind unverbindlich. Durch die Annahme des Angebotes seitens des Kunden in Form einer Bestellung innerhalb der im Angebot enthaltenen Frist kommt das Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Kunden zustande. Eine gesonderte Übermittlung einer Bestätigung des Erhalts der Bestellung an den Kunden erfolgt nicht. Ist der Werkvertrag solcher Art zustande gekommen, beginnen wir mit den Behördenwegen. Für die rechtswirksame Erteilung der behördlichen Bewilligungen, die für die Anlage erforderlich sind, können wir aber keine Gewährleistung, Haftung oder gar Garantie übernehmen, weil die Erteilung von behördlichen Bewilligungen letztendlich in der Sphäre der zuständigen Behörden liegt.
- Der Vertragsabschluss mit Unternehmern erfolgt unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung, nicht oder nur teilweise zu leisten. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Leistung wird der Unternehmer unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
§ 3 Vergütung
- Die angebotenen Preise sind Tagespreise und gelten bis auf Widerruf. Preisangaben sind freibleibend. Sofern keine schlüsselfertige Anlage angeboten wird, werden jene Leistungen, welche nicht explizit im Angebot angeführt sind, gesondert verrechnet. Wenn kein Pauschalpreis vereinbart ist, kann es dann, wenn auch Montagetätigkeiten durch uns vorzunehmen sind, zu einer Erhöhung der Kosten kommen. Wir haben erst ab einer unvermeidbaren Kostenerhöhung von mehr als 15 % diese Kostenerhöhung bei Leistungserbringung anzuzeigen, sofern die Kostenerhöhung nicht in der Sphäre des Kunden liegt. Im Preis ist bei Verbrauchern die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.
- Ist der Verbraucherpreisindex 2015 oder der Baukostenindex-Gesamtbau-Sonstiges oder der Aluminiumpreis vom Monat der Angebotslegung bis zum Monat der Schlussrechnung über 1,5% gestiegen, so ist die Inflation aller Preise, insb. von Anzahlungsrechnungen, Fest- und Pauschalpreisen, vom Kundenabzugelten. Die Abgeltung hat in Form einer Wertsicherung zu erfolgen. Als Basis für die Wertsicherung gilt die Indexziffer, die für den Monat verlautbart wurde, in dem das Angebot gelegt wurde. Die Wertsicherung ist dann im Verhältnis zur Indexziffer zu berechnen, die für den Monat der Schlussrechnung verlautbart wurde. Zur Berechnung ist derjenige der drei oben genannten Indizes heranzuziehen, der die größte Steigerung aufweist. Die Wertsicherung kommt nur dann zum Tragen, wenn ein Index um mehr als 1,5 % gestiegen ist. Bei einer Steigerung von über 1,5 % ist die Änderung aber voll zu berücksichtigen. Die Wertsicherung ist vom Kunden innerhalb von 2 Wochen nach unserer Rechnungslegung auf das Konto zu überweisen, das mit der Rechnungslegung bekannt gegeben wird.
- Bei Vertragsabschluss legen wir eine Teilrechnung in der Höhe von 80% des Angebotspreises.
- Nach Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls legen wir eine Schlussrechnung.
- Führen nachträgliche Änderungen, die vom Kunden veranlasst sind, zu einem Mehraufwand, so ist dieser gesondert zu vergüten. Sind keine Preise vereinbart, gilt ein Standardstundensatz von 95€ netto.
- Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart, binnen 14 Tagen ab Rechnungszugang ohne jeden Abzug zahlbar. Nach Ablauf der Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Dies gilt auch für Teilrechnungen. Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 4 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 9,2 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Der Kunde verpflichtet sich, die mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten, die gemäß § 1333 Abs 2 ABGB in einem angemessenen Verhältnis zur Forderung stehen, zu tragen.
- Sind Bankgarantien vereinbart, sind diese für Nettobeträge zu stellen. Sind Anzahlungsgarantien vereinbart, laufen diese bis zum geplanten Ende der Dachmontage. Sind Haftrücklassgarantien vereinbart laufen diese bis 2 Jahre nach Datum der Schlussrechnung.
- Der Unternehmer hat nur dann ein Recht zur Aufrechnung, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder durch uns schriftlich anerkannt wurden.
- Der Verbraucher hat gemäß § 6 Abs 1 Ziffer 8 KSchG für den Fall unserer Zahlungsunfähigkeit ein Recht zur Aufrechnung , ebenso für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers stehen, gerichtlich festgestellt oder durch uns schriftlich anerkannt wurden.
- Der Unternehmer ist nicht zur Zurückbehaltung von Zahlungen berechtigt.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
- Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
- Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich von allen Zugriffen Dritter auf die Ware zu unterrichten, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sowie von etwaigen Beschädigungen oder der Vernichtung der Ware. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Anschriftenwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
- Der Kunde hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen.
- Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen. Daneben sind wir berechtigt, bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. (2) vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen, wenn uns ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist.
- Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen und verpflichtet sich einen entsprechenden Vermerk in seinen Büchern oder auf seinen Fakturen anzubringen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Die Gebühren aus oder im Zusammenhang mit der Abtretung trägt der Unternehmer.
§ 5 Gefahrenübergang, Leistungserbringung
- Beim Verbraucher geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe über; werden jedoch beim Unternehmer Leistungen oder Materialien, die auf die Baustelle schon angeliefert wurden, vor Übergabe durch ein unabwendbares Ereignis beschädigt oder zerstört und haben wir alle zur Abwehr der Folgen solcher Ereignisse notwendigen und zumutbaren Maßnahmen getroffen, trägt der Unternehmer die Gefahr. Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.
- Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist.
- Wir liefern dem Kunden laut Auftragsschreiben entweder eine schlüsselfertige Solarstrom-Anlage oder Anlagenkomponenten. Sind die angebotenen und vertraglich vereinbarten Komponenten nicht verfügbar oder haben sich die Preise und Lieferbedingungen für die angebotenen und vereinbarten Komponenten erheblich verändert, haben wir das Recht, andere Komponenten zu liefern und zu verwenden, die aber eine möglichst gleichwertige Qualität haben müssen.
- Der Kunde stellt die notwendigen Voraussetzungen mit dem Netzbetreiber, wie Beantragung des Zählpunktes, her. Auf Grund der gesetzlichen Vorgaben können wir diesbezüglich nur beratend tätig werden. Weiters stehen wir dem Kunden bei Behördenwegen, wie z.B. Genehmigung durch die Gemeinde oder bei Erstellung und/oder Einbringung von Förderansuchen, beratend zur Verfügung.
- Wir schlagen dem Kunden nach Rücksprache 3 Montagetermine vor. Für den Fall, dass der Kunde keinen dieser vorgeschlagenen Termine wahrnehmen kann, wird der Montagetermin von uns festgelegt.
- Der Kunde wird zum Montagebeginn alle Zugangsmöglichkeiten, die zur Errichtung der Anlage notwendig sind, eine geeignete Lagermöglichkeit sowie Strom, Toilettenanlagen samt Waschmöglichkeit und Wasser bereitstellen. Ist dies nicht der Fall, können wir die entstehenden Kosten, insb. Arbeits- und Wartezeiten, an den Kunden verrechnen.
- Sind die Arbeiten abgeschlossen, übergeben wir dem Kunden ein Abnahmeprotokoll. Sind wesentliche Mängel vorhanden, so sind diese gemeinsam festzuhalten. Das Protokoll ist von beiden Seiten zu unterzeichnen.
- Wesentliche Mängel sind durch uns binnen 2 Monaten zu beheben.
- Wir beraten den Kunden unverbindlich bzgl. Förderungen, Elektromobilität, Stromlieferung und Strombezug. Hierbei wird das – nach unserem Wissensstand – bestmögliche Paket für den Kunden empfohlen. Wir geben für unsere Empfehlungen keine Garantien ab, insbesondere ob die von uns namhaft gemachten Vertragspartner die empfohlenen Verträge in weiterer Folge abschließen. Die Überprüfung der Förderungswürdigkeit des Kunden obliegt der Förderstelle. Bei den anderen Vertragspartnern gibt es limitierte Kontingente, weshalb es zu kurzfristigen Änderungen kommen kann, welche außerhalb unseres Einflussbereiches liegen. Vertragliche Schadenersatz- oder Gewährleistungsansprüche sind vom Kunden direkt gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner, insb. der Förderstelle, geltend zu machen.
- Wir übernehmen keine Garantien für die Auszahlung von Förderungen.
- Unter Förderzusage ist zu verstehen, wenn die Förderstelle klarlegt, dass ein Budget für das Vorhaben zur Verfügung steht, dies ist z. B. bei der ÖMAG die Aufforderung, die vertragsrelevanten Daten einzureichen, bei KLI.EN die Registrierung und bei Wienförderung der Fördervertrag.
- Der Kunde stimmt zu, dass wir Sublieferanten mit der Durchführung von Tätigkeiten betrauen können.
§ 6 Rücktrittsrecht
I Allgemein
Wir haben das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Preis für wesentliche Komponenten um mehr als 3 % im Sinne der Wertsicherung (§ 3 (2)) gestiegen ist oder die angebotenen oder vertraglich vereinbarten Kom-ponenten nicht mehr oder nur mit Zeitverzögerung verfügbar sind, der Kunde trotz Setzen einer schriftlichen Nachfrist die Zahlung verweigert, den Zugang zum Bauplatz nicht ermöglicht oder anders die Leistungserfüllung behindert. Zahlungen bzw. Rückvergütungen einer Anzahlung sind binnen 14 Tagen durchzuführen.
II. Fernabsatz
- Der Verbraucher kann von einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Frist zum Rücktritt beginnt
a) bei Dienstleistungsverträgen, wie dem Bau einer gesamten Photovoltaikanlage, mit dem Tag des
Vertragsabschlusses,
b) bei Kaufverträgen und sonstigen auf den entgeltlichen Erwerb einer Ware gerichteten Verträgen
-
- mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der Ware erlangt,
- wenn der Verbraucher mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat, die getrennt geliefert werden, mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der zuletzt gelieferten Ware erlangt,
c) bei Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der letzten Teilsendung erlangt,
d) bei Verträgen über die regelmäßige Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der zuerst gelieferten Ware erlangt
Das Rücktrittsrecht besteht nicht bei Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind.
- Der Verbraucher ist bei Ausübung des Rücktrittsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Rücktrittsrechts der Verbraucher.
- Hinsichtlich der Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts wird auf ANHANG I und ANHANG II zu diesen AGB ausdrücklich verwiesen.
III. Konsumentenschutzgesetz (KSchG)
Bei Verbrauchergeschäften, bei denen es sich weder um einen Fernabsatzvertrag- noch um einen außerhalb von Geschäftsräumlichkeiten geschlossenen Vertrag handelt, gelten die Rücktrittsbestimmungen des KSchG, insbesondere des § 3 KSchG.
- Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen 14 Tagen erklärt werden. Der Lauf dieser Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift des Unternehmers, die zur Identifizierung des Vertrags notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht, die Rücktrittsfrist und die Vorgangsweise für die Ausübung des Rücktrittsrechts enthält, an den Verbraucher, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrags, bei Kaufverträgen über Waren mit dem Tag, an dem der Verbraucher den Besitz an der Ware erlangt. Ist die Ausfolgung einer solchen Urkunde unterblieben, so steht dem Verbraucher das Rücktrittsrecht für eine Frist von zwölf Monaten und 14 Tagen ab Vertragsabschluss beziehungsweise Warenlieferung zu; wenn der Unternehmer die Urkundenausfolgung innerhalb von zwölf Monaten ab dem Fristbeginn nachholt, so endet die verlängerte Rücktrittsfrist 14 Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher die Urkunde erhält. Bei Versicherungsverträgen endet die Rücktrittsfrist spätestens einen Monat nach Zustandekommen des Vertrags.
- Das Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn der Unternehmer oder ein mit ihm zusammenwirkender Dritter den Verbraucher im Rahmen einer Werbefahrt, einer Ausflugsfahrt oder einer ähnlichen Veranstaltung oder durch persönliches, individuelles Ansprechen auf der Straße in die vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke benützten Räume gebracht hat.
- Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu,
a) wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer oder dessen Beauftragten zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat,
b) wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten oder ihren Beauftragten vorangegangen sind oder
c) bei Verträgen, bei denen die beiderseitigen Leistungen sofort zu erbringen sind, wenn sie üblicherweise von Unternehmern außerhalb ihrer Geschäftsräume geschlossen werden und das vereinbarte Entgelt 25 Euro, oder wenn das Unternehmen nach seiner Natur nicht in ständigen Geschäftsräumen betrieben wird und das Entgelt 50 Euro nicht übersteigt.
d) bei Verträgen, die dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz unterliegen, oder
e) bei Vertragserklärungen, die der Verbraucher in körperlicher Abwesenheit des Unternehmers abgegeben hat, es sei denn, dass er dazu vom Unternehmer gedrängt worden ist.
- Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.
- Der Verbraucher kann ferner von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten, wenn der Unternehmer gegen die gewerberechtlichen Regelungen über das Sammeln und die Entgegennahme von Bestellungen auf Dienstleistungen (§ 54 GewO 1994), über das Aufsuchen von Privatpersonen und Werbeveranstaltungen (§ 57 GewO 1994) oder über die Entgegennahme von Bestellungen auf Waren von Privatpersonen (§ 59 GewO 1994) verstoßen hat. Die Bestimmungen des § 3 Abs. 1, Abs. 3 Z 4 und 5 und Abs. 4 KSchG sind auch auf dieses Rücktrittsrecht anzuwenden. Dieses steht dem Verbraucher auch in den Fällen des § 3 Abs. 3 Z 1 bis 3 KSchG zu.
- Wir behalten uns vor, die Ware erst nach Ablauf der Rücktrittsfrist zu liefern.
- Der Verbraucher ist, sofern er bereits im Besitz der Ware ist, bei Ausübung des Rücktrittsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Rücktrittsrechts der Verbraucher.
§ 7 Gewährleistung, Garantien
- Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Bei Unternehmern leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Verbesserung oder Austausch.
- Ist eine Verbesserung oder ein Austausch der Ware nicht möglich oder untunlich, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Preisminderung oder, sofern es sich nicht nur um einen bloß geringfügigen Mangel handelt, Wandlung des Vertrags verlangen.
- Unternehmer müssen die gelieferte Ware und/oder das übergebene Werk innerhalb einer angemessenen Frist auf Mängel untersuchen und uns diese innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware bzw. Übergabe schriftlich anzeigen. Für Unternehmer gelten die Bestimmungen der §§ 377f UGB wobei seitens des Unternehmers insbesondere auch die Rechtsfolgen bei Unterlassung der Mängelrüge gemäß § 377 UGB zu beachten sind. Verdeckte Mängel sind uns innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
- Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Übergabe der Ware.
- Wir geben gegenüber unseren Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab. Herstellergarantien bleiben davon unberührt. Alle, insb. in Angeboten, genannten Garantien sind als Herstellergarantien zu sehen, die im Streitfall vom Kunden direkt mit dem Hersteller abzuwickeln sind. Hierfür treten wir unsere Garantieansprüche an den Kunden ab. Herstellergarantien werden von uns also nur „durchgereicht“.
- Keine der Parteien ist der anderen Partei verantwortlich, wenn Umstände vorliegen, die außerhalb der vernünftigerweise zu erwartenden und zumutbaren Kontrolle der Partei liegen, insbesondere bei höherer Gewalt.
- Für Mängel oder Schäden, die ohne unser Verschulden, insbesondere durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, übermäßige Beanspruchung, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, chemische, aggressive, elektrochemische oder elektrische Einflüsse entstanden sind, übernehmen wir keine Gewähr.
§ 8 Haftungsbeschränkungen und -freistellung
- Außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes beschränkt sich unsere Haftung auf Vorsatz und krass grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, gegenüber Unternehmern auch für grobe Fahrlässigkeit, den Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen, die von Dritten gegenüber dem Kunden geltend gemacht werden, ist ausgeschlossen.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei uns zurechenbaren Personenschäden. Gegenüber Verbrauchern gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen weiters nicht bei Schäden an uns zur Bearbeitung übergebenen Sachen.
§ 9 Schlussbestimmungen
- Es gilt das österreichische Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
- Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird das für unseren Sitz örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.
- Wenn der Kunde ein Verbraucher ist, gilt dieser Gerichtsstand nur dann als vereinbart, wenn der Kunde in diesem Gerichtssprengel seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat oder wenn der Kunde im Ausland wohnt.
- Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
- Als Adressen gelten die jeweils zuletzt bekannt gegebenen Adressen der Vertragspartner.
- Die Kosten einer allfälligen rechtlichen Beratung trägt jeder Vertragspartner selbst.
- Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform
ANHANG I
Informationen zur Ausübung des Widerrufsrechts gemäß §6 (3) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
Widerrufsbelehrung, Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag
a) des Vertragsabschlusses (im Falle eines Dienstleistungsvertrags – was bei Photovoltaik Komplettanlagen der Fall ist);
b) an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat (im Falle eines Kaufvertrags);
c) an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat (im Falle eines Vertrags über mehrere Waren, die der Verbraucher im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die getrennt geliefert werden);
d) an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat (im Falle eines Vertrags über die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken);
e) an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat (im Falle eines Vertrags zur regelmäßigen Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum hinweg).
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, an folgende Adresse informieren office@10hoch4.at
Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste
Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten variieren je nach Anlagengröße und werden etwa zwischen EUR 50 und 15.000 geschätzt.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
ANHANG II
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück)
An die
10hoch4 Kraftwerk GmbH, Gauermanngasse 20f, 2700 Wiener Neustadt, office@10hoch4.at
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*)den von mir/uns (*)abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am _____________________________ /erhalten am _____________________________
Name des/der Verbraucher(s)
_____________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s)
_____________________________
_____________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
_____________________________
Datum
_____________________________
(*) Unzutreffendes streichen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der MGMP Holding GmbH
§1 Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
- Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und der MGMP Holding GmbH, in Folge MGMP, gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
- Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden von MGMP ausdrücklich schriftlich anerkannt.
- Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
§2 Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung
- Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vereinbart.
- MGMP ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch MGMP selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich der MGMP zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit Aufgaben aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch der MGMP anbietet.
§3 Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung
- Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
- Der Auftraggeber wird MGMP auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.
- Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem MGMP auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.
- Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) von dieser informiert werden.
§4 Sicherung der Unabhängigkeit
- Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
- Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.
§5 Berichterstattung / Berichtspflicht
- MGMP verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten.
- Den Schlussbericht erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art des Beratungsauftrages nach Abschluss des Auftrages.
- MGMP ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.
§6 Schutz des geistigen Eigentums
- Die Urheberrechte an den von MGMP und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben bei MGMP. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung der MGMP zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung der MGMP – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
- Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt MGMP zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
§7 Gewährleistung
- MGMP ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber hievon unverzüglich in Kenntnis setzen.
- Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.
§8 Haftung / Schadenersatz
- MGMP haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen.
- Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
- Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.
- Sofern MGMP das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt MGMP diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
- Alle Haftungs- / Schadensersatzhöhen sind auf jedem Fall in Summe mit der Höhe des netto Wertes des Auftrags an MGMP begrenzt
§9 Geheimhaltung / Datenschutz
- MGMP verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.
- Weiters verpflichtet sich MGMP, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
- MGMP ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
- Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
- MGMP ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
§10 Honorar
- Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält MGMP ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem MGMP. MGMP ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch MGMP binnen 30 Tagen ohne Abzüge fällig.
- MGMP wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.
- Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung von MGMP vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.
- Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch MGMP, so behält MGMP den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der Auftragnehmer bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.
- Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist MGMP von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.
§11 Elektronische Rechnungslegung
(1) MGMP ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch MGMP ausdrücklich einverstanden.
§12 Dauer des Vertrages
- Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts.
- Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,
§ wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder
§ wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät.
§ wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren des Auftragnehmers weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des Auftragnehmers eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse dem anderen Vertragspartner bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.
§13 Schlussbestimmungen
- Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
- Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
- Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters). Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) zuständig.
- Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.
- Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht.
- Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für beigezogene Rechtsberater, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.
- Als Gerichtsstand wird Wienvereinbart.
- Alle Preise gelten netto (ohne Umsatzsteuer) wenn nicht anders angegeben